Mit jedem Kurzleasingvertrag erhalten Sie ein Komplettpaket an dazugehörigen Leistungen inklusive: Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer und Versicherung. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Sie ohne Sorgen fahren können. Das einzige, was Sie tun müssen, ist, den Tank selbst aufzufüllen.
Als Leasingunternehmen stellen wir sicher, dass das Fahrzeug versichert ist, bevor Sie es auf die Straße bringen. Sie müssen also selbst nichts tun. Zusätzlich zur KFZ-Versicherung schließen wir grundsätzlich auch eine Insassen-Versicherung ab. Damit ist nicht nur Ihr Auto versichert, sondern auch Sie selbst, Ihre Mitfahrer und Ihr Hab und Gut.
Der Wagen ist bei uns auf Basis einer WA-Plus Versicherung versichert. Damit sind Sie gegen die häufigsten Schäden versichert. In der folgenden Übersicht sehen Sie, was mit der WA-Plus Autoversicherung versichert ist und was nicht.
– Schäden an anderen Fahrzeugen und/oder Eigentum
– Bei Diebstahl, Einbruch und Verlust
– Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überschwemmung
– Schäden durch Wildtiere
– Eigenschaden durch Kollision
– Schäden, wenn der Fahrer keinen (gültigen) Führerschein besitzt
– Schäden durch Fahren unter Alkoholeinfluss
– Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch
– Wenn Ihr Auto nicht abgeschlossen war oder Ihre Schlüssel noch im Auto lagen
– Sie haben den Schaden maßgeblich verschuldet
Mit einer herkömmlichen Autoversicherung sind Sie nicht gegen alles abgesichert. Aus diesem Grund ist in dem Leasingvertrag, den Sie mit uns abschließen, auch eine Insassenversicherung enthalten. Die Insassenhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden in Ihrem Auto ab, die bei einem Verkehrsunfall auftreten. Bei der Insassenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die normalerweise nicht standardmäßig in Ihrer Autoversicherung enthalten ist. Es handelt sich also um eine Ergänzung zur Basisabsicherung.
Beim Dealer Leasing sind Sie auf Basis einer Insassen-Unfallversicherung versichert. Mit einer Insassen-Unfallversicherung erhalten Sie nach einem Unfall eine festgelegte Summe ausgezahlt. Wichtig zu beachten ist, dass dieser Betrag nur im Falle einer dauerhaften Invalidität oder im Todesfall ausgezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder wer invalide wird oder verstirbt.
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